Abgas / Diesel Skandal - Nahezu alle Automarken betroffen

VW, BMW, Mercedes, Ford, Opel, Peugeot, Porsche, Mitsubishi uvm.

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Wir sind bekannt aus

Ihr Ausweg aus dem Abgas-Skandal

Nehmen Sie jetzt Ihre Rechte wahr:

Diverse Autohersteller haben unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen verbaut um die Abgaswerte zu manipulieren. Der Betrug der Autohersteller wurde gerichtlich festgestellt. Nutzen Sie nun Ihr Recht auf eine Entschädigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigen sich verbraucherfreundlich.

Was bedeutet der Abgasskandal für Ihr Dieselfahrzeug?

Die Abgasmanipluation zieht weitreichende Folgen für Dieselfahrer mit sich. In diversen Städten Deutschlands wurden mittlerweile Dieselfahrverbote verhängt, um die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub einhalten zu können. Diese Fahrverbote schränken nicht nur die Mobilität von Dieselfahrzeugbesitzern ein, sondern führen auch zu einem erheblichen Wertverlust dieser Fahrzeuge. Aufgrund der bekannten Manipulationen und der Fahrverbote wird es für Dieselfahrzeugbesitzer zunehmend schwerer ihr Fahrzeug zu einem realistischen Preis zu verkaufen. Ein ganz signifikanter Wertverlust von Dieselfahrzeugen ist somit unvermeidlich.

Welche Hersteller sind betroffen?

Aufgrund des Verfahren des Europäischen Gerichtshofs sind folgende Hersteller vom Abgas-Skandal betroffen:

Volkswagen

Audi

BMW

Mercedes

Fiat

Mitsubishi

Chrysler

Opel

Renault

Porsche

Seat

Skoda

Volvo

Toyota

Alfa Romeo

Ford

Jeep

Kia

Mazda

Nissan

Peugeot

Wie komme ich zu meinem Recht?

Zunächst muss Ihr Fahrzeug betroffen sein. Hier kommt man an einer fachkundigen Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte nicht vorbei. Nutzen Sie unser Know-How aus 1000den bereits geprüften Verträgen. Exklusiv bei uns erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich ein schriftliches Ergebnis – nach Ihrer Wahl per E-Mail, WhatsApp oder per Post – indem wir Ihnen mitteilen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und die Erfolgsaussichten sowie möglichen Vorgehensweisen darlegen. Sie haben dann die freie Wahl sich für uns zu entscheiden oder eben auch nicht.

Was besagt das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs?

Die Generalanwälte des EuGHs stellen in einem Gutachten fest, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen grundsätzlich verboten sind. Das Gutachten ist eine Form der rechtlichen Empfehlung für die Richter des EuGHs. In fast allen Fällen folgt der EuGH den Gutachten der Generalanwälten. Reagieren Sie deshalb noch heute, damit wir Ihre Rechte für Sie schnellstmöglich einfordern können, sobald ein Urteil gefällt wird. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.

Jetzt Ansprüche prüfen

Lassen Sie sich von der Autoindustrie nicht betrügen. Sie haben Rechte, nutzen Sie diese!

Sie wurden durch die Autoindustrie betrogen und tragen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden davon.

Betroffene Fahrzeuge verlieren extrem an Wiederverkaufswert.

Ihre Mobilität ist durch zahlreiche Dieselfahrverbote eingeschränkt.

Ihre Ansprüche unterliegen der Verjährung, daher sollten Sie schnellstmöglich handeln

Es droht eine geringere Lebenserwartung für Ihr Fahrzeug.

Es kann Rechtsverlust eintreten.

Unsere Mandanten teilten uns darüber hinaus folgende negative Erfahrungen mit:

  • Leistungseinbrüche
  • Erhöhter Verschleiß
  • Erhöhter Kraftstoffverbrauch
  • Ruckeln der Karosserie

In Ihrem Fahrzeug muss eine sog. Abschaltvorrichtung verbaut sein.

Einfacher Ablauf in 3 Schritten

Prüfung

Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Rechte Ihnen zustehen. Wir informieren Sie darüber schriftlich.

Entscheidung

Auf Grundlage unseres Schreibens können Sie dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie Ihre Ansprüche geltend machen wollen oder nicht.

Erfolg

Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei Deckungszusage ein und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch.

Kostenfreie Erstberatung und Prüfung

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie von uns eine detaillierte schriftliche Einschätzung per E-Mail, WhatsApp oder Post.

Rufen Sie uns an, fordern einen Rückruf an oder schreiben Sie uns direkt per WhatsApp. Wir beraten Sie individuell.

Häufige Fragen

Ja, Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung wird für jegliche Kosten aufkommen.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Autokaufs über eine Rechtsschutz verfügt haben, übernimmt diese die Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, damit für Sie kein Mehraufwand entsteht.

Ihr Fahrzeug muss über eine illegale Abschaltvorrichtung verfügen. 

Wenn Sie zu einem Softwareupdate aufgefordert wurden, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist. Allerdings können Sie auch betroffen sein wenn Sie zu keinem Softwareupdate aufgefordert wurden. Inzwischen liegen Gutachten für zahlreiche Modelle vor, die wiedergeben, dass die Grenzwerte für etliche Fahrzeuge deutlich überschritten werden.

Schiller & Gloistein Anwälte überprüfen für Sie kostenfrei ob Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist und klären Sie über Ihre Rechte auf.

Es sind sowohl gekaufte Gebrauchtfahrzeuge als auch Neuwagen betroffen.

Solange es sich um ein freiwilliges Update handelt brauchen Sie dieses nicht durchführen zu lassen.

Sollte dieses jedoch vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet worden sein, so droht die Zwangsstillegung Ihres Fahrzeugs.

Holen Sie hier unbedingt vorher rechtliche Hilfe ein, wir beraten Sie gern.

Es droht eine geringere Lebenserwartung für Ihr Fahrzeug.

Es kann Rechtsverlust eintreten.

Unsere Mandanten teilten uns darüber hinaus folgende negative Erfahrungen mit:

  • Leistungseinbrüche
  • Erhöhter Kraftstoffverbrauch
  • Ruckeln der Karosserie

Ja, es spielt keine Rolle ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.

Wir sind der richtige Ansprechpartner auch für Fahrzeugflotten.

Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch ist auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet. Daher bekommen Sie den Kaufpreis sowie die Zinsen zurück, welche Sie einmal für Ihr Fahrzeug bezahlt haben. Im Gegenzug geben Sie Ihr manipuliertes Fahrzeug dem Hersteller zurück.

Nicht abschließend geklärt ist, ob Sie für die gefahrene Kilometer Wertersatz zu leisten haben. In jedem Fall stehen Sie durch der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs aufgrund des enormen Wertverlustes und der drohenden Fahrverbote deutlich besser als jetzt.

Ja, es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ihrer Kenntnis von der Manipulation Ihres Autos. In der Regel dürfte Ihre Kenntnis ab dem Erhalt des Anschreibens durch den Hersteller oder das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Aufforderung zur Nachrüstung anzunehmen sein.

Ja, Klagen nach dem Verkauf des Fahrzeugs hatten bereits gerichtlichen Erfolg.

Dies ist unerheblich für Ihren Anspruch auf Schadensersatz. 

Bundesweite kostenlose Erstberatung

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Wie möchten Sie den Fragebogen ausfüllen?

Übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen. 

Wir prüfen kostenfrei & unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten für eine Geldrückgewinnung. 

Das Ergebnis übermitteln wir Ihnen schriftlich.

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